Satzung

Satzung

Präambel

Der Deutsche Gehörlosen-Bund sieht die Deutsche Gebärdensprache als ein eigenständiges, vollwertiges Sprachsystem an. Sie ist die Verständigungsform, welche die große Mehrheit der Gehörlosen, aber auch viele andere Menschen mit (hochgradiger) Hörbehinderung jeden Alters in der Kommunikation verwenden.
Der Einsatz für die Deutsche Gebärdensprache trägt der Bedeutung Rechnung, die diese Sprache für die Lebenszusammenhänge Gehörloser hat. Die Bedeutung der deutschen Schrift und Lautsprache für eine unabhängige Lebensführung Gehörloser in unserer Gesellschaft wird damit in keiner Weise in Frage gestellt.
Die Deutsche Gebärdensprache bildet traditionell das Fundament des sozialen und kulturellen Zusammenlebens Gehörloser als Gebärdensprachgemeinschaft und trägt in erheblichem Maße zur Identität, psychischen Gesundheit und zur Bildung bei. Damit ist auch eine wichtige Grundlage zur gesellschaftlichen Integration sowie zur politischen Beteiligung gegeben.
Die Mitgliedschaft in der Gebärdensprachgemeinschaft ist nicht von dem jeweiligen Grad der Hörbehinderung abhängig. Vielmehr richtet sie sich an dem Bedürfnis zu einer gebärdensprachlich orientierten Verständigung mit der Umwelt aus. Nach diesem Verständnis engagiert sich der Deutsche Gehörlosen-Bund nicht ausschließlich für Gehörlose, sondern für alle, die sich mit der Gebärdensprachgemeinschaft und Gehörlosenkultur identifizieren.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund verfolgt auch insbesondere die Ziele der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der UN-Behindertenrechtskonvention und setzt sich nachhaltig für eine Umsetzung des Aktionsplanes ein.

Hier können Sie die Satzung vom DGB e.V. entnehmen.

Beiratsordnung

Präambel
Die Gehörlosen-/Behindertenpolitik ist oftmals eine föderalistische Aufgabe. Den Prinzipien des Föderalismus folgend, soll diese Beiratsordnung Richtlinien für die Vernetzung innerhalb der Mitgliedsverbände des Deutschen Gehörlosen-Bundes bereitstellen. Ziel dieser Beiratsordnung für die Ernennung von Bundesreferenten bzw. Bundesbeauftragten ist ein verstärkter Austausch im Bereich der politischen Arbeit, so dass die aktive Beteiligung effizienter und fundierter erfolgen kann. Die Beiratsordnung konkretisiert den § 12 der Satzung des DGB vom 26.10.2013. Mithilfe des Präsidiums und des Beirats kann so die Interessenvertretung für die Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft verstärkt wahrgenommen werden.

Hier können Sie die Beiratssordnung lesen.

Ehrenordnung

Richtlinien zur Verleihung von Ehren- und Verdienstnadeln Ehrenurkunden, Karl-Wacker-Ehrenplakette und Kulturpreise.

Hier können Sie die Ehrenordnung herunterladen.

Antrag auf Verleihung

Antrag auf Verleihung der silbernen und goldenen Ehrennadeln lt. Ehrenordnung und der silbernen und goldenen Verdienstnadeln für besondere Verdienste lt. Ehrenordnung.

Hier können Sie den Antragsbogen ausfüllen und an die Geschäftsstelle des DGB schicken.

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