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Mitgliedschaft

Fördernde Mitglieder können werden: Privatpersonen, Fördervereine, Firmen u.a., die den DGB bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben fördern.
Als Fördermitglied beim Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. erhalten Sie die Newsletter und den Mitgliedsausweis. Sie sind bei unserer jährlichen Mitgliederversammlung willkommen.

Hier können Sie eine Fördermitgliedschaft beantragen.

Mitgliedsausweis

Die DGB-Mitgliedsausweise wurden ab 1.Januar 2016 bundesweit eingeführt und sind jeweils 10 Jahre gültig. Seitdem haben zunehmend Mitglieder von den Gehörlosenvereinen der Landesverbände Mitgliedsausweise erhalten. Laut dem Beschluss am 18. März 2017 bei der Bundesversammlung haben die Mitglieder von bundesweiten Fachverbänden die Möglichkeit auch jetzt einen DGB-Mitgliedsausweis zu bestellen und zu erhalten.

Wichtig ist, dass die Gehörlosenvereine, Gehörlosensportvereine und die bundesweiten Fachverbände an den Deutschen Gehörlosen-Bund als ordentliches oder außerordentliches Mitglied angeschlossen sind. Hier finden Sie eine Liste der Mitgliedsorganisationen.

Mit dem Ausweis erhalten Mitglieder einen ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen des Gehörlosen- Bundes (z.B. Kulturtage) sowie Vergünstigungen von Dienstleistungen und Produkten unserer Kooperationspartner.
Informationen für Mitglieder in Vereinen und Fachorganisationen

Bitte wenden Sie sich an den Vereinsvorsitzenden ihres Gehörlosenvereins, ihres Gehörlosensportvereins oder die Vorsitzenden der Fachverbände, falls Sie noch keinen Ausweis erhalten haben. Die Kosten der Ausweise übernehmen in der Regel die Vereine oder Fachverbände (pro Ausweis 2,50 Euro). Die Ausweise werden erst gedruckt, wenn in der Ausweisverwaltung auf den Button „Bestellen“ geklickt wird. Am Monatsende werden die die Ausweise gedruckt und versendet. Es bleibt den Vereinen überlassen, ob sie die Ausweise jeden Monat, viertel- oder halbjährlich bestellen.

Beim Austritt ist der Ausweis an den Vereinsvorsitzenden zurückzugeben. Das Austrittsdatum trägt dann der Vereinsvorsitzende in der Ausweisverwaltung ein. Über den QR-Code (Barcode) auf der Rückseite des Ausweises kann man prüfen, ob jemand noch Mitglied oder bereits ausgetreten ist. Ein Missbrauch wird damit weitgehend ausgeschlossen.
Informationen für Fördermitglieder des Gehörlosen-Bundes

Fördermitglieder des Deutschen Gehörlosen-Bundes erhalten die Ausweise vom amtierenden Schatzmeister des DGB. Wenn Sie bereits Fördermitglied sind, dann senden Sie bitte ein Foto mit guter Auflösung (mind. 1000 Pixel Höhe im JPG-Format) an zum jeweiligen Zeitpunkt amtierenden Schatzmeister.
Informationen für Vorsitzende der Gehörlosenvereine und Fachorganisationen

Vorsitzende der Gehörlosenvereine, Gehörlosensportvereine und anderen bundesweiten Fachverbände, die dem Deutschen Gehörlosen-Bund als ordentliche oder außerordentliche Mitglieder angehören, erhalten von der Ausweisverwaltung die Zugangsdaten, um Ausweise zu bestellen (pro Ausweis 2,50 €). Sie bekommen dafür die Anleitung für die Ausweisbestellung. Wenden Sie sich hierzu an die Ausweisverwaltung Frau Claudia Haas (direkte Emailanfrage).

Hinweis zum Datenschutz

Jeder Gehörlosenverein, Gehörlosensportverein oder Fachverband kann einen Zugang zur Ausweisverwaltung erhalten. Dieser Verein oder Verband kann nur Ausweise für seine eigenen Mitglieder bestellen und die Daten der eigenen Mitglieder verwalten. Er hat keinen Zugang zu den Daten anderer Vereine. Mit Ausnahme des Zugangs zu den eigenen Fördermitgliedern haben die Landesverbände und der Deutsche Gehörlosen-Bund keinen Zugang zu den Daten der Vereine und Verbände.

Somit können keine Daten an andere Dienste oder Organisationen weitergegeben werden.  Frau Haas hat eine „Verpflichtungserklärung nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Wahrung des Datengeheimnisses“ mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund unterschrieben. Sie verwendet die Ausweisverwaltung ausschließlich für den Druck und Versand der Ausweise.

Der Landesverband der Gehörlosen Bayern hat seit mehreren Jahren für seine Mitglieder die Mitgliedsausweise verwaltet und hat sich bereit erklärt, die Ausweisverwaltung bundesweit zu organisieren. Die Mitgliedsverbände haben der bundesweiten Einführung bei den Bundesversammlungen des DGB 2015 und 2017 zugestimmt.

Spenden

Durch Ihre Spende können Sie den Deutschen Gehörlosen-Bund auf eine solide Basis stellen und so auch in Zukunft weiter wirksame politische Arbeit leisten lassen.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. ist als gemeinnütziger Verein vom Finanzamt anerkannt. Für die Durchführung unserer vielfältigen Aufgaben sind wir auf Ihre Spende angewiesen. Wir freuen uns daher auf Ihre Unterstützung.

Spenden können Sie entweder online oder mit einer Überweisung:

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE87 1002 0500 0007 4704 04
BIC: BFSWDE33BER
Verwendungszweck: „Spende“

Bitte tragen Sie auch Ihren Namen und vollständige Adresse ein und teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen.

Hier geht es direkt zum „SPENDEN ONLINE“-Portal!

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