Stellungnahmen

Stellungnahmen aus dem Jahr 2023
  • Stellungnahme 01/2023: „Gegen jeden Antisemitismus in der Gehörlosengemeinschaft“ (hier als DGS-Video, außerdem als PDF auf deutsch, englisch und russisch)
  • Stellungnahme 02/2023: „Der Status der Deutschen Gebärdensprache muss systematisch und nachhaltig geschützt und gefördert werden! Erforderlich ist die Schaffung eines neuen eigenen Gebärdensprachgesetzes!“ (hier als DGS-Video, außerdem als PDF auf deutsch)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2022
  • Stellungnahme 01/2022: Zur Sicherstellung der Versorgung gehörloser Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (PDF) – dazugehörig: „Handreichung für den Einsatz von Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen für Gebärdensprachen und Kommunikationshelfer:innen im Zuge der Hilfsmaßnahmen für Ukrainische Geflüchtete“ (Stand 22.03.22, PDF)
  • Stellungnahme 02/2022: Klarstellung zur speziellen Situation gehörloser Geflüchteter (PDF)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2021
  • Stellungnahme 01/2021: „Dringende Handlungsempfehlung zur COVID-19-Impfung“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 02/2021: „zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen bzw. des European Accessibility Act (EAA) (Barrierefreiheitsgesetz – BFG)“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 03/2021: „Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Stärkt es gehörlose Personen wirklich?“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 04/2021: „Mit der Notruf-App des Bundes ’nora‘ müssen Notrufe per Videotelefonie in Gebärdensprache möglich sein!“ (hier lesen und hier als Video ansehen)
  • Stellungnahme 05/2021: „Katastrophenschutz und Warnsysteme für gehörlose Menschen müssen sofort reformiert werden!“ (hier lesen und hier als Video ansehen)
  • Stellungnahme 06/2021: „Mehr kommunikative Barrierefreiheit durch Gebärdensprache wagen! Kommentar des Deutschen Gehörlosen-Bundes zum Koalitionsvertrag“ (hier lesen und hier als Video die Zusammenfassung auf Basis der PM 17/2021 sehen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2020
  • Stellungnahme 01/2020: „zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetztes (JVEG-Änderungsgesetz 2020)“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 03/2020: „Fehlender Zugang zu gesundheitlichen Informationen über das Coronavirus in Gebärdensprache und mit Untertiteln“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 04/2020: „Bereitstellung von gesundheitsrelevanten Informationen zur Corona-Krise in Gebärdensprache und mit Untertiteln: zum aktuellen Stand“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 05/2020: „Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen für ein Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 06/2020: „Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 07/2020: „Barrierefreiheit muss zugänglich sein! Zur Novellierung des Filmfördergesetzes“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 08/2020: „zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) (hier lesen)
  • Stellungnahme 09/2020: „Impfverordnung: Gehörlose und Taubblinde sollen nicht in letzter Personengruppe geimpft werden!“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 10/2020: „Gemeinsame Stellungnahme von DGB, DGS, DGJ und tgsd zu MLM und Network Marketing“ (hier lesen)
Positionspapiere
  • Positionspapier 01/2020: „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Situation der Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft in Deutschland“ (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2019
  • Stellungnahme 01/2019: „Vorab-Stellungnahme zur künftig geplanten 7. Versorgungsmedizinischen Änderungsverordnung“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 02/2019: „Kritik an der neuen Regelung der Bahn für Menschen mit Behinderungen“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 03/2019: „Keine gute Aufklärung bzw. Sensibilisierung bei der SOKO München Folge „Stille Liebe“!“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 04/2019: „Novellierung des Filmförderungsgesetzes“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 05/2019: „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 06/2019: „Der Deutsche Gehörlosen-Bund nimmt Stellung zu den Zahlen der Schwerbehindertenstatistik – 0,1 Prozent der Gesamtbevölkerung sind gehörlos, also ca. 83.000 Menschen in Deutschland“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 07/2019: „Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf für einen Medienstaatsvertrag“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 08/2019: „zum Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) BT-Drs. 19/13397 und zur öffentlichen Anhörung zur Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) am 14.10.2019“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 09/2019: „Musikperformance und Empowerment“ (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2018
  • Stellungnahme 01/2018 „Koalitionsverhandlungen: Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. fordert Nachbesserungen und die Aufnahme unserer Forderungen in den neuen Koalitionsvertrag“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 02/2018 „Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. ist mit der Antwort der Bundesregierung bezüglich „Arbeitsassistenz“ nicht zufrieden und strebt weiter an, die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern und die Kommunikation sicherzustellen.“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 03/2018 „Der bisherige Standard des Behindertengleichstellungsgesetzes darf nicht durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2012 für Menschen mit Hörbehinderungen verschlechtert werden.“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 04/2018 „Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V und die Gehörlosengemeinschaft Sachsen-Anhalt e. V. halten das Verbot der Gebärdensprache auf der Bühne bei einer Jugendweihefeier für diskriminierend.“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 05/2018 „Behindertenpolitik im Koalitionsvertrag aus der Sicht des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V.“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 06/2018 „Der Telefonvermittlungsdienst in Schrift- und Gebärdensprache soll für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen ab dem 01.01.2019 bundesweit kostenfrei genutzt werden können!“ (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2017
  • Stellungnahme 01/2017 „Wir wollen Achterbahn im Freizeitpark „Phantasialand“ mitfahren! Wir fordern sofortige Aufhebung des Achterbahn-Verbots für Menschen mit Hörbehinderungen!“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 02/2017 „Zur aktuellen Diskussion bezüglich des Versuchs, gegen den Willen der gehörlosen Eltern gerichtlich durchzusetzen, einem gehörlosen Kind ein Cochlea-Implantat einzusetzen“ (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2016
  • Stellungnahme 2016/01 Zum Referentenentwurf des BGG (hier lesen)
  • Stellungnahme 2016/02 Zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) (hier lesen)
  • Stellungnahme 2016/03 Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) (hier lesen)
  • Stellungnahme 2016/04 Zum Referentenentwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) (hier lesen)
  • Stellungnahme 2016/05 zum Referententwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG) (hier lesen)
  • Stellungnahme 2016/06 Zum Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016 (hier lesen)
  • Stellungnahme 2016/07 zum Entwurf einer Verordnung über die Schlichtungsstelle nach §16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen vom 20.07.2016 (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2015
  • Stellungnahme 2015/01 zur Pressemitteilung vom AK Sign Teilhabe und zur weiteren politischen Arbeit des DGB (hier lesen)
  • Stellungnahme 2015/02 zur Fernsehsendung „Sehen statt Hören“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 2015/03 zum Referentenentwurf des BGG (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2013
  • Stellungnahme 2013/01 zum offenen Brief der tauben GebärdensprachdolmetscherInnen (hier lesen)
  • Stellungnahme 2013/02 zum Fall der Sterbehilfe bei taubblinden Zwillingen in Belgien (hier lesen)
  • Stellungnahme 2013/03 Verdolmetschungen im Fernsehen ausbauen, nicht abbauen! (hier lesen)
  • Positionspapier „Qualitätskriterien für Gebärdensprachvideos“ (07.03.2013) (hier lesen)
  • Positionspapier „Änderung zu den Qualitätskriterien für Gebärdensprachvideos vom 7. März 2013) (19.08.2013) (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2012
  • Stellungnahme 2012/01 Funkrauchmelder mit Licht- oder Vibrationssignalen in den Hilfsmittelkatalog (hier lesen)
  • Stellungnahme 2012/02 Inklusive Beschulung: Der Freistaat Bayern streckt die Kosten vor (hier lesen)
  • Stellungnahme 2012/03 Hörgeschädigte sind in ihrer geistigen Entwicklung zurück geblieben (hier lesen)
  • Stellungnahme 2012/04 zum Rahmenlehrplan Deutsche Gebärdensprache für die Grund- und Sekundarschule des Landes Sachsen-Anhalt (hier lesen)
  • Stellungnahme 2012/04a zur Entwurfsfassung des Rahmenlehrplans Deutsche Gebärdensprache für die Grundschule und Sekundarstufe 1 (hier lesen)
  • Stellungnahme 2012/05 des DGB und des DSB zur Weiterentwicklung des barrierefreien Notrufs (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2011
  • Stellungnahme 2011/01 Kommunikationshilfeassistentinnen und -assistenten für Gehörlose (hier lesen)
  • Stellungnahme 2011/02 Neues Rundfunkbeitragsmodell nur bei Barrierefreiheit (hier lesen)
  • Stellungnahme 2011/03 Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan (hier lesen)
  • Stellungnahme 2011/04 im Rahmen der 44. Bundesdirektorenkonferenz „Inklusive Bildung und Erziehung für Kinder und Jugendliche mit Hörschädigung“ (hier lesen)
  • Stellungnahme 2011/05 zum Entwurf des 1. Staatenberichtes der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (hier lesen)
  • Stellungnahme 2011/06 Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art (hier lesen)
  • Stellungnahme 2011/07 Studie zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderung zeigt erschreckende Ergebnisse (hier lesen)
  • Stellungnahme 2011/08 Begrenzte Zulassung der PID in Deutschland (hier lesen)
  • Stellungnahme 2011/09 Gesetze im Sinne der Behindertenrechtskonvention anwenden (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2010
  • Stellungnahme 2010/01 Fehlerhafte Darstellung eines gehörlosen Darstellers im Krimi vom 31.01.10 (hier lesen)
  • Stellungnahme 2010/02 Zum Positionspapier zu Inklusiver Bildung von Deutscher Gesellschaft (hier lesen)
  • Stellungnahme 2010/03 Zum Artikel „Haben gehörlose Kleinkinder ein Recht auf ein Cochlea- Implantat? (hier lesen)
  • Stellungnahme 2010/04 Zur Einschätzung ihrer Schulzeit des Abiturjahrgangs 2010 in Essen (hier lesen und Video aus Essen)
  • Stellungnahme 2010/05 Entfall der Gebührenbefreiung im Rundfunk (hier lesen)
  • Stellungnahme 2010/06 Zur BITV 2 (hier lesen)
  • Stellungnahme 2010/07 Zu den aktuellen Geschehnissen um Synergy (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2008
  • Stellungnahme 2008/01 zum Thema Cochlea Implantat (hier lesen)
  • Stellungnahme 2008/02 zur bundesweiten Einführung des Neugeborenenscreenings als Standarduntersuchung (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2007
  • Stellungnahme 2007/01 Nachfolge von Prof. Dr. Siegmund Prillwitz (hier lesen)
  • Stellungnahme 2007/02 zur Aufnahme des Funk-Rauchwächters in den Hilfsmittelkatalog nach § 128 SGB V (hier lesen)
  • Stellungnahme 2007/03 zur integrativen Beschulung (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2006
  • Stellungnahme 2006/01 Bewegende Diskussion in der Gehörlosengemeinschaft zu Thema Cochlear Implatant (hier lesen)
Stellungnahmen aus dem Jahr 2005
  • Stellungnahmen 2005/01 Antidiskriminierungsgesetz (hier lesen)
Stellungnahmen 01. Dezember 2000 | aus dem Jahr 2000

Referentenentwurf des Deutschen Gehörlosen-Bundes vom 26. Oktober 2000

Regelungen zur Verbesserung der Verständigungsmöglichkeiten für gehörlose BürgerInnen und zum Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen

Kiel, den 01.12.2000

Herrn Minister Riester
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Herrn Haak,
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten

Mitglieder der Koalitionsarbeitsgruppe des Deutschen Bundestages

Mitglieder des Ausschusses Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages

Referentenentwurf eines Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) vom 26. Oktober 2000

Regelungen zur Verbesserung der Verständigungsmöglichkeiten für gehörlose BürgerInnen und zum Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen

Sehr geehrter Herr Minister Riester,
Sehr geehrter Herr Haak,
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Gehörlosen-Bund vertritt die Interessen gehörloser und auch Teile der hochgradig schwerhörigen BürgerInnen.

Daher danke ich Ihnen dafür, dass im Referentenentwurf eines Sozialgesetzbuches IX grundsätzliche Verbesserungen der Verständigungsmöglichkeiten hörgeschädigter Menschen durch den Einsatz von Gebärdensprache und GebärdensprachdolmetscherInnen vorgesehen sind.

Auf diese Weise erfolgt ein entscheidender Schritt zur Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache, für die sich der Deutsche Gehörlosen-Bund seit vielen Jahren einsetzt.

Dennoch halte ich es für notwendig, einige Nachbesserungen bzw. Ergänzungen vorzunehmen, damit das Bemühen, die Situation hörgeschädigter Menschen zu verbessern, im gewünschten Sinne realisiert werden kann und in der späteren Anwendung negative und auch ungewollte Folgewirkungen vermieden werden.

Zunächst bitte ich darum, den Begriff „Hörbehinderte“ auszutauschen gegen „Hörgeschädigte“, da dieser mir auch im Hinblick auf die aktuelle Diskussion des Entwurfs behinderter Juristen zum Bundesgleichstellungsgesetz angemessener erscheint.

Bei der Gruppe von Hörgeschädigten, die gebärdensprachkompetent sind und für die der Einsatz von Gebärdensprache und GebärdensprachdolmetscherInnen eine notwendige Verständigungshilfe bedeutet, d.h. der Gruppe der Gehörlosen und Teile der hochgradig Schwerhörigen, handelt es sich um eine vergleichsweise kleine Gruppe innerhalb der Gesamtgruppe der Hörgeschädigten. Nach Einschätzung des Deutschen Gehörlosen-Bundes umfaßt diese Gruppe in Deutschland bis zu 100.000 Personen.

Für diesen Personenkreis fordert der Deutsche Gehörlosen-Bund seit langem die Einführung des Merkmals „GL“ (Kürzel des Begriffs gehörlos) in der Ausweisverordnung zum Schwerbehindertengesetz, um mit diesem Merkmal einen Anspruch auf Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und damit verbundene Dolmetschleistungen zu begründen.

Es liegt bereits ein Vorschlag des Bundesbeauftragten für die Belange der Behinderten vor, als Voraussetzung für „GL“ einen Grad der Behinderung von 80, der sich allein aus der Hörbehinderung begründet, vorzusehen. Auf diese Weise wären neben von Geburt an Gehörlosen auch Resthörige und (Spät-)Ertaubte einbezogen.

Ohne eine derartige Regelung ist zu befürchten, dass hörgeschädigte BürgerInnen im Zweifelsfall gegenüber den jeweiligen Stellen den individuellen Grad des Hörverlustes und die Notwendigkeit des Einsatzes von Gebärdensprache etwa durch ärztliche Atteste nachweisen müssen und somit genau die Situation entsteht, die der Gesetzgeber durch das SGB IX vermeiden möchte.

Ich bitte daher um Einführung des Merkmals „GL“, um für den o.g. Personenkreis und auch die beteiligten Institutionen Rechtssicherheit zu schaffen. Gleichzeitig führt diese Eingrenzung dazu, daß die aus den Einsätzen der GebärdensprachdolmetscherInnen entstehenden Kosten für den Gesetzgeber kalkulierbar bleiben.

Weitere Änderungsvorschläge des Deutschen Gehörlosen-Bundes betreffen einzelne Artikel des Referentenentwurfs zum SGB IX und zwar:

  • Art.1 (SGB IX)
    Nach § 94 (4) haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz.
    Hier besteht nach wie vor das Problem, dass sich der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern deutlich von der Begleitung mittels Arbeitsassistenz unterscheidet. Dies betrifft sowohl die Rahmenbedingungen, die nicht am Dolmetsch-Bedarf hörgeschädigter ArbeitnehmerInnen orientiert sind, die Inhalte des Dolmetscheinsatzes als auch die Höhe des Entgelts, da Gebärdensprachdolmetscher hochqualifiziert sind und ein entsprechendes Honorar verlangen.Ich verweise dazu auf die Ihnen vorliegende Stellungnahme des Deutschen Gebörlosen-Bundes vom 16.08.00.Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat die Sorge, dass die Einbeziehung der Gebärdensprachdolmetscher in die –ansonsten grundsätzlich positiv bewertete -Arbeitsassistenz dazu führt, daß der berechtigte Personenkreis aufgrund der unangemessenen Rahmenbedingungen keinen oder nur unzureichenden Anspruch auf Dolmetschleistungen geltend machen kann und somit das Vorhaben der Bundesregierung, die Gebärdensprache anzuerkennen, ausgerechnet bei der Integration in das Arbeits- und Berufsleben nicht umgesetzt wird.Die vorläufigen Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Hauptfürsorgestellen (Stand 27.10.00) machen einerseits das Entgegenkommen der Hauptfürsorgestellen deutlich – zeigen anderseits aber auch die Grenzen der Einbindung der Dolmetscheinsätze in die Arbeitsassistenz.Ich bitte daher, Art. 1, § 94 durch eine Regelung zu ergänzen, die den Anspruch auf Dolmetschleistungen für Schwerbehinderte mit dem oben vorgeschlagenen Merkmal „GL“ auch außerhalb der Arbeitsassistenz sicherstellt
  • Art.2, Nr. 2 b (SGB I – Allgemeiner Teil)Hier bitte ich um folgenden Einschub: „…Die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern werden von dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger getragen.“
  • Art. 8 (SGB VIII KJHG)Hier sollte ein Zusatz erfolgen, der sicherstellt, daß die Eltern hörgeschädigter Kinder einen Anspruch auf die Hilfen haben, welche im Hinblick auf die Kommunikationsprobleme erforderlich sind, um eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung zu gewährleisten.Konkret sollte sichergestellt werden, dass die Aufwendungen für die Vermittlung von Fähigkeiten zur Verständigung mit dem hörgeschädigten Kind, insbesondere zum Erwerb von Kenntnissen der Deutschen Gebärdensprache übernommen werden, soweit dieses aufgrund der Hörschädigung erforderlich ist.
  • Art. 25 und 26 (ZPO und StPO)Nicht (ausreichend verständlich) sprechen können als Voraussetzung zum Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen obliegt der jeweiligen subjektiven Einschätzung der an der Eidesleistung beteiligten Personen, entspricht in keiner Weise dem auch im SGB IX angestrebten Paradigmenwechsel und gerät an die Grenzen eines diskriminierenden Tatbestandes, der so vom Gesetzgeber sicherlich nicht beabsichtigt ist.Ich schlage daher für Artikel 25 und 26 eine neutralere Formulierung vor:
    „Hörgeschädigte leisten den Eid in einer Form ihrer Wahl, bei Bedarf auch mittels Übersetzung durch einen Gebärdensprachdolmetscher.“

Im Referentenentwurf fehlen nach Auffassung des Deutschen Gehörlosen-Bundes Änderungen zum Hochschulrahmengesetz bzw. zum § 40 (4) BSHG.

Nach wie vor besteht die Problematik, dass hörgeschädigte StudentInnen, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, lt. BSHG keinen Anspruch auf Gebärdensprach-dolmetscher erhalten und folglich ihr Studium nicht abschließen können. Dies auch dann, wenn es sich bei der beruflichen Ausbildung lediglich um einen Bestandteil der zum Abitur führenden Schulausbildung handelt und die dabei erworbene berufliche Qualifikation von den betroffenen Schülern von vornherein nicht angestrebt wurde.

Darin sieht der Deutsche Gehörlosen-Bund eine massive Benachteiligung und fordert, daß die Regelung des § 40 (4) BSHG dahingehend erweitert wird, daß im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte auch die Hilfe zur Ausbildung für einen weiteren angemessenen Beruf… ermöglicht wird.

Unabhängig davon sollten die Hochschulen im Rahmen des Hochschulrahmengesetzes verpflichtet werden, die kommunikativen Benachteiligungen hörgeschädigter StudentInnen durch den Einsatz von geeigneten Studienhilfen, insb. Gebärdensprachdolmetschern auszugleichen.

Ich halte diese Änderungen nicht zur Herstellung von Chancengleichheit bei der beruflichen Qualifizierung für notwendig, sondern auch im Hinblick für den späteren Verbleib auf dem Arbeitsmarkt für dringend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Gerlinde Gerkens

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