Der Forderungskatalog des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V. als ein wichtiges Handlungsinstrument zur politischen Verbandsarbeit
Auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V., die vom 26. bis zum 27.Oktober 2019 in Augsburg stattfand, ist ein umfangreicher Forderungskatalog einstimmig angenommen bzw. beschlossen worden.
Die Forderungen des DGB orientieren sich an dem Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung (NAP 2.0) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern enthält und eine Laufzeit bis zum Jahr 2021 hat, an den abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands (13.05.2015) sowie an dem zweiten und dritten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK (17.07.2019).
Deutschland ist seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlich verpflichtet, die UN-BRK vollständig umzusetzen und dazu alle geeigneten Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört es, die Rechte von gehörlosen Menschen als individuelle und kollektive Rechte zu achten und wirksam zu schützen.
Der Forderungskatalog ist eine wichtige Grundlage unserer politischen Verbandsarbeit und eine gute gemeinsame Orientierungs- und Argumentationshilfe. Er unterstützt die Umsetzung unserer Forderungen auf der Bundes-, Landes und Kommunalebene. Die digitale Version steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Der Forderungskatalog ist als dynamischer Prozess einer Arbeitsleitlinie für die jeweils kommenden Jahre zu verstehen, der einer Evaluation und Verbesserung unterzogen wird. Er wird sich an den jeweiligen individuellen, gesellschaftlichen und politischen Veränderungen innerhalb und außerhalb der Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft orientieren und in der Weiterentwicklung vor allem den Bedarf der taubblinden Menschen im Blick haben.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. setzt sich mit seinen 16 Landesverbänden und zehn Fachverbänden in der Behinderten- und Sprachpolitik dafür ein, die Lebenssituation von Gehörlosen und Gebärdensprachnutzer/-innen kontinuierlich zu verbessern, kommunikative Barrieren abzubauen und die Rechte der Gehörlosen konsequent und nachhaltig umzusetzen.
Hier können Sie Forderungskatalog PDF lesen
Einleitung
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. (DGB) versteht sich als sozial- und gesundheitspolitische, kulturelle und berufliche Interessenvertretung der Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft, also der gehörlosen, taubblinden und hörbehinderten Menschen sowie der Gebärdensprachnutzer/-innen, die sich in derzeit 26 Mitgliedsverbänden mit ca. 28.000 Mitgliedern, darunter 16 Landesverbänden und 10 bundesweiten Fachverbänden, zusammengeschlossen haben. Insgesamt zählen dazu etwa 600 Vereine.
Laut dem Bericht zur Statistik der schwerbehinderten Menschen 2017 des Statistischen Bundesamtes leben insgesamt 317.748 Menschen mit Sprach- und Hörbeeinträchtigungen in Deutschland. Im Allgemeinen wird mit einem Gehörlosen-Anteil von 0,1 % in Bezug auf die Gesamtbevölkerung gerechnet, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Wissenschaftliche Quellen bestätigen diese Annahme von einem Promille. Laut dem Statistischen Bundesamt (Stand: 31.12.2018) leben insgesamt 83.019.200 Menschen in Deutschland. Demnach wäre von ca. 83.000 gehörlose Menschen auszugehen.
Auf bundespolitischer Ebene hat sich der DGB als fester Bestandteil etabliert und ist ein namhaftes Bindeglied zwischen Politiker/-innen und der Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft geworden. Das Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ muss bei der politischen Arbeit mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund und seinen Mitgliedsverbänden berücksichtigt werden. Unser Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Lebenssituation von gehörlosen Menschen durch den Abbau von kommunikativen Barrieren und die Wahrung von Rechten, um eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Förderung der kommunikativen Barrierefreiheit, die Verbesserung der Bildungsmöglichkei-ten sowie die Förderung der Gebärdensprache und Gehörlosenkultur bilden Schwerpunktthemen unserer Arbeit.
Für eine erfolgreiche Teilhabe in der Gesellschaft, nicht nur in politischer und kultureller Hinsicht, ist die Gebärdensprache für gehörlose Menschen unabdingbar. Seit dem 1. Mai 2002, mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als eigenständige und vollwertige Sprache anerkannt. Im Sinne des derzeit präsenten Inklusionsgedankens ist es wichtig, Sprachen aller Art, somit natürlich auch alle weltweit benutzten Gebärdensprachen, und Gehörlosenkulturen zu pflegen, zu fördern, zu schützen und zu erhalten. Dieses Recht auf Anerkennung und Unterstützung der Sprache und Kultur der gehörlosen Menschen als einer sprachlichen Minderheit wird auch in der UN-BRK zugesichert (Artikel 30 Absatz 4) und gilt als zu befolgendes Menschenrecht.
Die Forderungen des DGB orientieren sich an dem Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung (NAP 2.0) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern enthält und eine Laufzeit bis zum Jahr 2021 hat, an den abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands (13.05.2015) sowie an dem zweiten und dritten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK (17.07.2019). Deutschland ist seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlich verpflichtet, die UN-BRK vollständig umzusetzen und dazu alle geeigneten Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört es, die Rechte von gehörlosen Menschen als individuelle und kollektive Rechte zu achten und wirksam zu schützen.
Der DGB unterstützt vorbehaltlos die „Charta des Weltverbandes der Gehörlosen (WFD) zu Gebärdensprachrechten für alle“ vom 27.07.2019 und befürwortet die darin enthaltenen Ausführungen zur Anerkennung der Bedürfnisse, der Würde und der Menschenrechte gehörloser Menschen als einer Behindertengruppe und sprachlichen Minderheit.
Der DGB stellt den Forderungskatalog im Rahmen seiner politischen Verbandsarbeit auf. Dieser entspricht einer Arbeitsleitlinie für die jeweils kommenden Jahre und ist ein regelmäßig zu überprüfendes und zu aktualisierendes System. Er wird sich an den jeweiligen individuellen, gesellschaftlichen und politischen Veränderungen innerhalb und außerhalb der Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft orientieren und in der Weiterentwicklung vor allem den Bedarf der taubblinden Menschen im Blick haben.